9.2. Vereinbarter Stundenansatz und Beizug weiterer Mitarbeitenden 9.2.1. Parteibehauptungen 9.2.1.1. Kläger Der Kläger führt aus, es sei vertraglich festgehalten worden, dass die D._____ AG ein Arbeitsvolumen von ca. 350 - 400 Stunden erwarte, welches mit einem Stundenansatz von Fr. 249.00 pro Stunde verrechnet würde. Weiter seien pauschale Nebenkosten in der Höhe von 5 % für Administration, Kommunikation sowie Dokumentation vereinbart worden und die Abrechnung der Kosten für Reisen und Aufenthalte nach Aufwand (Klage Rz. 21).