8. Rechtliches 8.1. Forderung des Auftragnehmers im Auftragsrecht 8.1.1. Honorar, Auslagen und Aufwendungen Nach Art. 394 Abs. 3 OR schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vergütung (Honorar), wenn eine solche verabredet oder üblich ist.