7.3. Würdigung Indem die Beklagte an die erhaltenen Rechnungen Teilzahlungen leistete, anerkannte sie das Bestehen einer Vertragsgrundlage, jedoch nicht die Rechtmässigkeit der einzelnen in Rechnung gestellten Leistungen. Hieran ändert nichts, dass die Teilzahlungen nach Abschluss bzw. Einstellung der Projekte erfolgten.