7.2. Rechtliches Das Schuldbekenntnis oder auch Schuldanerkennung ist die Erklärung der Schuldnerin gegenüber dem Gläubiger, dass eine bestimmte Schuld bestehe, ohne dass darin der Schuldgrund genannt wird. 81 Es ist ein einseitig verpflichtender, formfreier Vertrag, durch den der Schuldner dem Gläubiger gegenüber unabhängig vom Verpflichtungsgrund eine Leistung verspricht. Die vertragliche Einigung der Parteien muss auf die Begründung einer Verpflichtungslage gerichtet sein.