7.1.2. Beklagte Die Beklagte bestreitet eine Schuldanerkennung. Auf eine solche könne auch nicht aufgrund einer Akontozahlung geschlossen werden (Antwort Rz. 76). Dagegen würde die E-Mail-Korrespondenz zwischen der D._____ AG und der Beklagten vom 14. November 2023, vom 18. - 20. Dezember 2023 und vom 28. Dezember 2023 sowie vom 7. Januar 2024 sprechen.