Vertrag E._____ die Rechtmässigkeit der Honorarforderungen der D._____ AG anerkannt. Hervorzuheben sei, dass die Teilzahlungen in einem Zeitpunkt erfolgt seien, in welchem die beiden Projekte bereits abgeschlossen gewesen seien. Auch seien die dazugehörigen Arbeitsleistungen immer umfassend in den monatlichen Stundenabrechnungen dokumentiert und in jeder Rechnung ausgewiesen worden (Klage Rz. 85).