Hierbei handelt es sich um einen Begutachtungsvertrag. Demgemäss ist entscheidend, ob das Ergebnis der Due-Diligence-Prüfung und der Businessplanung nach objektiven Kriterien überprüfbar ist. Dies ist vorliegend zu verneinen. Bei einer Due Diligence-Prüfung, zu Deutsch "Prüfung mit gebotener Sorgfalt", steht die sorgfältige Untersuchung des Zielobjekts aufgrund persönlicher Einschätzungen des Beraters im Vordergrund.