Antwort Rz. 72). Die D._____ AG hat sich aber nicht nur zur Analyse des beklagtischen Geschäftsmodelles und zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für den Aufbau eines Vertriebsstrategie und -struktur verpflichtet, sondern darüber hinaus ein vielfältiges Bündel an Leistungen zur operativen Begleitung der tatsächlichen Ausführung übernommen, welche nicht klar vordefiniert wurden. Hierzu gehören unter anderem die Verhandlung mit Maklern und Inhabern über die Anmietung von Flächen oder die Personalbeschaffung.