Damit hatte der Vertrag Vertriebsorganisation einerseits klassische Beratungsdienstleistungen zum Gegenstand, wie etwa die Auswahl von Standorten und die Analyse von Makro- und Mikro-Lagen potenzieller Filialen und die Vornahme vorbereitendender Abklärungen im Hinblick auf die Vertriebsstrategie, wovon auch die Parteien ausgehen (vgl. Klage Rz. 81; Antwort Rz. 72).