6. Rechtsnatur der Vertragsverhältnisse 6.1. Parteibehauptungen Der Kläger erachtet die Bestimmungen des Auftragsrechts als auf die Verträge anwendbar. Der Mandatsvertrag E._____ habe unter anderem die Durchführung einer "Commercial Due Diligence", einer "Technical Due Diligence" und die Erstellung einer Businessplanung umfasst. Dabei sei klar, dass nicht jede Due Diligence zu einem erfolgreichen Transaktionsabschluss führen könne. Es gehe darum, in einem ersten Schritt die zugrunde liegenden Risiken und die Wirtschaftlichkeit einer allfälligen Transaktion zu prüfen. Der Abschluss der Transaktion E._____ sei somit gemäss Vertrag nicht als Bedingung für das Honorar der D.___