5.3. Würdigung 5.3.1. Keine entgegenstehenden Gläubigerschutzvorschriften Die G._____ AG wurde mit Generalversammlungsbeschluss vom 17. Juni 2024 aufgelöst und der Kläger, vormals Mitglied des Verwaltungsrats, wurde als Liquidator mit Einzelunterschrift ins Handelsregister eingetragen. Neben ihm war I._____ ohne Funktion ebenfalls mit Einzelunterschrift im Handelsregister eingetragen (KB 3).