Zudem habe I._____ die Abtretungsvereinbarung mitunterzeichnet, die als einzelzeichnungsberechtigte Person auch berechtigt gewesen sei, die Vereinbarung allein zu unterzeichnen (Rz. 5). Falsch sei, dass es sich um einen Akt der Vermögensverteilung gehandelt habe. Wie bereits der Abtretungsvereinbarung zu entnehmen sei, sei die Abtretung - 15 -