Bereits am 24. Juli 2024 habe die G._____ AG in Liquidation die hier im Prozess liegende Forderung an den Kläger abgetreten. Dieser sei Liquidator der G._____ AG gewesen und habe sowohl für die Zedentin als auch für sich selbst gezeichnet. Es liege ein klassisches Eigengeschäft vor. Mit Schreiben vom 25. September 2024 habe der Kläger die Beklagte davon in Kenntnis gesetzt, dass alle Forderungen der G._____ AG gegenüber der Beklagten an den Kläger abgetreten worden seien. Bereits am 9. Dezember 2024 sei die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht worden.