Mit Schreiben vom 25. September 2024 sei die Beklagte von der Abtretung in Kenntnis gesetzt worden (Klage Rz. 73; KB 95). 5.1.2. Duplik Erstmals in ihrer Duplik bestreitet die Beklagte die Aktivlegitimation des Klägers. Der Auflösungsbeschluss der Generalversammlung der G._____ AG sei am 17. Juni 2024 erfolgt. Der Schuldenaufruf sei am 24. Juni 2024 im 45 SK ZPO-LEUENBERGER (Fn. 37), Art. 229 N. 9. 46 Botschaft zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, BBl 2006 7341. 47 Vgl. altes Merkblatt des Handelsgerichts, den Parteien mit Verfügung vom 27. September 2024 zu-