Mit Beschluss der Generalversammlung vom 17. Juni 2024 sei die Liquidation der G._____ AG beschlossen worden. Die Beklagte habe im Rahmen des Schuldenrufs gemäss Art. 742 Abs. 2 OR am 19. Juli 2024 haltlose Ansprüche gegenüber der G._____ AG in Höhe von insgesamt Fr. 109'220.45 gemeldet (KB 91). Diese Forderungsanmeldung sei von der G._____ AG mit Schreiben vom 26. Juli 2024 zurückgewiesen worden (KB 92; Klage Rz. 69).