16. 16.1. Am 11. Dezember 2025 fand die Hauptverhandlung statt, anlässlich derer den Parteien der geänderte Spruchkörper mitgeteilt wurde. Sodann hielten die Parteien ihre Schlussvorträge, wobei sie sich je zwei Mal äussern konnten. 16.2. Daraufhin zog sich das Handelsgericht zur Beratung zurück und fällte das vorliegende Urteil. -6- Das Handelsgericht zieht in Erwägung: 1. Prozessvoraussetzungen Das Gericht prüft die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen (Art. 60 ZPO). Darunter fallen insbesondere die örtliche und die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO).