12.2. Mit Eingabe vom 2. September 2025 reichte die Beklagte eine Stellungnahme zur Verfügung vom 22. August 2025 ein. 12.3. Innert erstreckter Frist reichte der Kläger mit Eingabe vom 12. September 2025 die erwähnten Replikbeilagen nach. 13. Beweisverfügung und Anfrage betreffend Hauptverhandlung Mit Verfügung vom 17. September 2025 überwies der Vizepräsident den Fall dem Handelsgericht und gab den Parteien den Spruchkörper bekannt. Gleichzeitig erliess er die Beweisverfügung, wobei er die eingereichten -5-