3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. zulasten der Beklagten." Zur Begründung wurde ausgeführt, die D._____ AG habe gestützt auf zwei Mandatsverträge für die Beklagte im Zeitraum von September bis Dezember 2023 umfangreiche Dienstleistungen erbracht und aufwendige Arbeitsprodukte erstellt. Die in Rechnung gestellten Aufwendungen seien aber bis auf zwei Teilzahlung in Höhe von gesamthaft Fr. 40'000.00 nicht beglichen worden. 8. Antwort Mit Klageantwort vom 11. November 2024 beantragte die Beklagte, die Klage sei vollumfänglich und unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abzuweisen. -4-