5. Betreibungsbegehren Am 22. Januar 2024 stellte die D._____ AG beim Regionalen Betreibungsamt T._____ ein Betreibungsbegehren gegen die Beklagte in Höhe von insgesamt Fr. 161'755.44 (KB 88). Der Zahlungsbefehl in der entsprechenden Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts T._____ wurde der Beklagten am 29. Januar 2024 zugestellt. Diese erhob am 6. Februar 2024 Rechtsvorschlag (KB 89). -3- 6. Übergang der Forderung 6.1. Fusion mit der G._____ AG Mit Fusionsvertrag vom 31. Mai 2024 übernahm die G._____ AG alle Aktiven und Passiven der D._____ AG (KB 3).