1. Das Gesuch der Beklagten und Gesuchstellerin vom 3. Februar 2025 wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 2'000.00 werden der Beklagten und Gesuchstellerin auferlegt. Zustellung an: die Beklagte (Vertreter; zweifach) die Klägerin (Vertreter; zweifach) Präsident Dr. iur. H._____ Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Es handelt sich um einen Zwischenentscheid im Sinne von Art. 92 BGG.