Kosten der I._____ AG mit einem Abschlag mit 25 % niedergeschlagen. Dr. iur. H._____ ist darin beizupflichten, dass exakte Betragsschätzungen naturgemäss mit Unsicherheiten behaftet sind. Entgegen der Meinung der Beklagten, ist eine in die Zukunft gerichtete Prognose der Erfolgsaussichten eines Anspruchs mit Ausschlag in eine Richtung (75 %) auch dann zulässig, wenn die davon begünstigte Partei (hier die Klägerin) eine hierfür erforderliche Anspruchsvoraussetzung noch nicht rechtsgenüglich behauptet und substantiiert hat.