__ potenziell zu diesen Aspekten äussern wird. Es durfte deshalb von ihr nach durchschnittlicher Sorgfalt und Umsicht erwartet werden, dass sie die zuvor erwähnte Behauptung schon in ihrem Gesuch hätte vorbringen müssen. Äquivalentes gilt für die in Replik Rz. 9 f., Rz. 17–22 und Rz. 27 f. neu behaupteten Tatsachen und angeführten Beweismittel.