3. Würdigung 3.1. Rechtzeitigkeit des Ausstandsgesuchs Die Beklagte reichte ihr Ausstandsgesuch am Montag, den 3. Februar 2025 und damit 3 Tage nach der Instruktionsverhandlung von Freitag, den 31. Januar 2025 ein. Ihr Gesuch stützt sie im Wesentlichen auf Äusserungen von Dr. iur. H._____ und dessen Herleitung des unpräjudiziellen Vergleichsvorschlags ab (E. 1.1.2 f.).