Zum angeblich fehlenden Fachrichter wird vorgebracht, an der Instruktionsverhandlung sei lediglich angemerkt worden, eine weitere Person sei zusätzlich zur anwesenden Dreierdelegation des Gerichts in dem Verfahren tätig gewesen. Hiermit sei die krankheitsbedingt ausgefallene Obergerichtsschreibern L._____ gemeint gewesen. Ein Fachrichter sei nie involviert gewesen (Stn. H._____ S. 2 f.; beigelegtes Arztzeugnis L._____ vom 30. Januar 2025).