Er habe beim Vortragen bemerkt, dass die Gerichtsdelegation aufgrund des ersten Schriftenwechsels und den Aussagen der informellen Parteibefragung die Voraussetzungen von Art. 366 Abs. 1 OR "wohl als erfüllt betrachtet" (Stn. H._____ S. 1). J._____ hätte eingeräumt, dass bei den Arbeiten der strittigen Wohnüberbauung der "Wurm" drin gewesen sei. Überdies habe er in den Rechtserörterungen zahlreiche Beispiele von Terminverzögerungen der Beklagten genannt (Stn. H._____ S. 1 f.). -6-