Die Beklagte bringt des Weiteren vor, der Präsident habe während der Verhandlung erwähnt, dass der Fachrichter nicht teilnehmen konnte. Rechtsanwalt K._____ habe sich telefonisch über die Identität des Fachrichters erkundigen wollen. Überraschenderweise habe der Präsident den Anruf direkt entgegengenommen, bei welcher Gelegenheit dieser fragte, ob die Beklagte plane ein Ausstandsgesuch zu stellen (Gesuch Rz. 32 f.). Dies sei zumindest ungewöhnlich (Gesuch Rz. 34) und die Umstände könnten kaum anders interpretiert werden, dass der Präsident bereits wusste, dass er mit seinem Verhalten Ausstandsgründe gesetzt hätte (Replik Rz. 43).