1.4. Mit elektronischer Eingabe vom 3. Februar 2025 stellte die Beklagte und Gesuchstellerin (nachfolgend die "Beklagte") ein Ausstandsgesuch gegen den Instruktionsrichter Dr. iur. H._____ (nachfolgend auch "Gesuch"). 1.5. Das Ausstandsverfahren wurde fortan von der Ersatzrichterin instruiert. 1.6. Mit Eingaben vom 12. Februar 2024 (nachfolgend "Stn. Klägerin") respektive vom 14. Februar 2025 (nachfolgend "Stn. H._____") bestritten die Klägerin sowie Dr. iur. H._____ das Vorliegen eines Ausstandsgrundes gemäss Art. 47 Abs. 1 ZPO. -3-