Zustellung an: − die Klägerin (Vertreterinnen; zweifach mit Abrechnung) − die Beklagte (Vertreter; zweifach mit Doppel der Eingabe vom 20. Juni 2025) Zur Publikation von Dispositiv-Ziff. 1 (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist): − Schweizerisches Handelsamtsblatt (SHAB) -9- 1. Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.