3.2. Würdigung Die Beklagte als Zielgesellschaft ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz (KB 1). Ihre Aktien sind an der der Börse SIX Swiss Exchange kotiert (KB 2). Die ersten beiden Voraussetzungen für die beantragte Kraftloserklärung der AFP-Aktien sind damit erfüllt.