2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten." Zur Begründung brachte die Beklagte im Wesentlichen vor, sie bestätige die Tatsachenbehauptungen der Klägerin und stimme mit der rechtlichen Begründung der Klägerin überein. 10. Mit Verfügung vom 17. Juni 2025 überwies der Präsident die Streitsache dem Handelsgericht. 11. Mit Eingabe vom 20. Juni 2025 teilte die Klägerin ihren Verzicht auf eine Parteientschädigung mit.