6. Mit Eingabe vom 28. Februar 2025 teilte die Klägerin mit, dass der Vollzug des Angebots am 4. März 2025 stattfinden werde, so dass die dreimalige richterliche Aufforderung an die restlichen Aktionäre der Beklagten, dem Verfahren beizutreten, im schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht werden könne. Weiter teilte die Klägerin mit, sie habe mit Mitteilung vom 7. Februar 2025 den finalen Angebotspreis von Fr. 16.00 pro AFP-Aktie kommuniziert (Beilage zur Eingabe vom 28. Februar 2025).