5. Mit Verfügung vom 27. September 2024 sistierte der Präsident auf Antrag der Klägerin das Verfahren bis 31. Dezember 2024 oder Widerruf durch eine der Parteien. Diese Sistierung wurde mit Verfügung vom 10. Dezember 2024 bis 31. März 2025 oder Widerruf durch eine der Parteien verlängert.