1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird dem Beklagten unter Anordnung einer Ordnungsbusse von bis zu Fr. 5'000.00 sowie einer Ordnungsbusse von bis zu Fr. 1'000.00 für jeden Tag der Nichterfüllung verboten, das Zeichen und/oder die Zeichenabfolge "C._____" und/oder die Aussage "Mitglied C._____" auf der Website www.aaa.ch zu verwenden. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 4'290.00 werden dem Beklagten auferlegt und mit dem vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. Der Beklagte hat dem Kläger den Betrag von Fr. 4'290.00 direkt zu ersetzen.