Dadurch entsteht bei den Besuchern der Website der unzutreffende Eindruck, er sei mit dem Kläger weiterhin als Mitglied verbunden. Dies verletzt den Kläger in seinem Recht als Markeninhaber, ausschliesslich über die Verwendung seiner Marke zu verfügen. Insbesondere kann der Kläger seiner Verantwortung für die Einhaltung der mit der Marke verbundenen Qualitätsstandards nicht mehr nachkommen.