4.3. Würdigung Der Kläger ist als Inhaber der Marke Nr. [...] eingetragen (KB 6). Als solcher ist er zur vorliegenden Klage berechtigt. Der Beklagte benutzt unbestritten das markenrechtlich geschützte Zeichen des Klägers mit dem Hinweis "Mitglied" auf seiner Website www.aaa.ch zur Bewerbung seiner eigenen Dienstleistungen im Bereich […], obgleich er seit seinem Austritt aus dem Verband keine Zustimmung mehr zur Nutzung der Marke hat (Klage Rz. 11; KB 7).