Zeichen zu, die mit einer älteren Marke identisch und für die gleichen Waren oder Dienstleistungen bestimmt sind wie diese (Art. 3 Abs. 1 lit. a MSchG). Dieser Identitätsschutz zielt auf Fälle, in denen ein Dritter eine fremde Marke auf seinen eigenen Waren anbringt oder unter dieser fremden Marke eigene Dienstleistungen erbringt.6 Das soll verhindern, dass mit einem Zeichen versehene Waren oder Dienstleistungen dem falschen Inhaber zugerechnet werden.7