Fr. 30'000.00 (Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG) erreicht, entscheidet das Handelsgericht in Fünferbesetzung (§ 3 Abs. 6 lit. b GOG). 2. Versäumte Klageantwort Der Beklagte ist mit der Erstattung einer Klageantwort auch innert der ihm angesetzten Nachfrist gemäss Art. 223 Abs. 1 ZPO säumig geblieben. Bei zweimaliger Säumnis erlässt das Gericht entweder einen Endentscheid, sofern die Angelegenheit spruchreif ist, oder es lädt zur Hauptverhandlung vor (Art. 223 Abs. 2 ZPO).