7. Mit Entscheid vom 18. September 2024 im summarischen Verfahren HSU.2024.30 wurde in teilweiser Gutheissung des Gesuchs um Erlass vorsorglicher Massnahmen vom 23. Juli 2024 dem Beklagten unter Anordnung einer Ordnungsbusse von bis zu Fr. 5'000.00 sowie einer Ordnungsbusse von bis zu Fr. 1'000.00 für jeden Tag der Nichterfüllung vorsorglich verboten, das Zeichen und/oder die Zeichenabfolge "C._____" und/oder die Aussage "Mitglied C._____" auf der Website www.aaa.ch zu verwenden.