6.3. Mit Verfügung vom 25. September 2024 setzte der Vizepräsident dem Beklagten eine letzte, nicht erstreckbare Frist von 10 Tagen für die Erstattung einer schriftlichen Antwort an. Damit war die Androhung verbunden, dass bei erneuter Säumnis das Gericht einen Endentscheid fällt, sofern die -4-