4.4. Am 31. Oktober 2023 und am 9. Januar 2024 setzte der Kläger dem Beklagten weitere Fristen, zuletzt bis zum 31. Januar 2024, "um sämtliche Wortbestandteile ‘C._____‘ und alle weiteren Hinweise auf eine Mitgliedschaft beim Verband C._____ von der Website und aus den Schriften (inkl. -3- E-Mails und Briefvorlagen)" des Beklagten zu entfernen (Klage Rz. 15; KB 11). 5. Mit Klage vom 23. Juli 2024 an das Handelsgericht des Kantons Aargau stellte der Kläger die folgenden Rechtsbegehren: