4.2. Der Beklagte führt den Hinweis "Mitglied C._____" nach seiner Kündigung beim Kläger weiterhin sichtbar auf seiner Website www.aaa.ch (Klage Rz. 12; KB 8). Der Kläger hat den Beklagten in der Folge abgemahnt und aufgefordert, das Logo und jegliche Hinweise auf eine Mitgliedschaft beim Kläger von seiner Website zu entfernen (Klage Rz. 13; KB 9). 4.3. Der Beklagte hat dem Kläger mit E-Mail vom 21. Oktober 2021 mitgeteilt, dass der "Firmenname sowie generell der ganze Auftritt modernisiert" werde und dass "im gleichen Zug auch das bestehende C._____ Logo auf der alten Website entfernt werden" solle (Klage Rz. 14; KB 10).