4. 4.1. Der Beklagte hat mit Schreiben vom 28. Mai 2019 seine Mitgliedschaft beim Kläger gekündigt (Klage Rz. 11). Mit Schreiben vom 12. Juni 2018 [recte: 2019] hat der Kläger dem Beklagten den Austritt per 30. September 2019 bestätigt und ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er ab Datum des Austritts nicht mehr berechtigt sei, das Logo des Verbandes zu führen oder sonst in irgendeiner Form auf eine Verbandsmitgliedschaft hinzuweisen (KB 7).