3.3.4.1. Jahresendbestand 2022 Die Parteien sind sich einig, dass grundsätzlich von der klägerischen Excelliste "Saldoübersicht B._____ - A._____" ausgegangen werden kann (Duplik Rz. 90; KB 14). Demnach stehen sich Abholungen der Beklagten in der Höhe von Fr. 1'249'730.20 und Ablieferungen der Beklagten an die - 20 - F._____ via G._____ in der Höhe von Fr. 1'003'000.00 sowie von Reka Checks in der Höhe von Fr. 3'390.00 gegenüber (KB 14, erster Reiter).