verurkundet, deren Erhalt die Klägerin mit Unterschrift quittierte. Der klägerischen Excelliste "Saldoübersicht B._____ - A._____" (RB 8, erster Reiter) lässt sich demgegenüber entnehmen, dass die Klägerin im Januar keine Ablieferung von Reka Checks berücksichtigte. Hinsichtlich der Fr. 1'980.00 lässt sich RB 8, vierter Reiter jedoch ein E-Mail-Verkehr zwischen den Parteien vom 2. März 2021 entnehmen, wonach diese Fr. 1'980.00 noch im Dezember 2020 verbucht wurden, was gemäss RB 7, erster Reiter, tatsächlich auch der Fall war.