3.3.3.8. Jahresendtresorbestand 2021 Die Beklagte macht geltend, die Klägerin habe im Januar die Ablieferung von Reka Checks in der Höhe von Fr. 1'980.00 (19. Januar 2021) und von Fr. 3'390.00 (28. Januar 2021) nicht berücksichtigt (Duplik Rz. 111; DB 27). Die Klägerin bestreitet dies nicht. Hinsichtlich der Fr. 3'390.00 kann vom Tatsachenvortrag der Beklagten ausgegangen werden, der zudem mittels der eingereichten Urkunden nachgewiesen ist: In DB 27 ist eine Ablieferung von Reka Checks vom 28. Januar 2021 über Fr. 3'390.00 - 19 -