Weitere Differenzen macht die Beklagte für das Jahr 2018 nicht geltend, sodass sich die klägerische Forderung für das Jahr 2018 um weitere Fr. 2'100.00 reduziert. 3.3.3.6. Jahresendtresorbestand 2019 Für das Jahr 2019 macht die Beklagte keine Differenzen geltend (Duplik Rz. 109). 3.3.3.7. Jahresendtresorbestand 2020 Für das Jahr 2020 macht die Beklagte keine Differenzen geltend (Duplik Rz. 110).