Es fehlen demnach Fr. 2'100.00, die zu Gunsten der Beklagten hätten berücksichtigt werden müssen. Dem Monat Juli lässt sich demgegenüber eine Ablieferung von Reka Checks in der Höhe von Fr. 1'170.00 entnehmen (RB 5, vierter Reiter, Monat Juli), die in der klägerischen Excelliste "Saldoübersicht B._____ - A._____" indessen fälschlicherweise im Monat August ausgewiesen werden (RB 5, erster Reiter), in dem die Beklagte allerdings keine Reka Checks ablieferte (RB 5, vierter Reiter, Monat August), sodass sich der beklagtische Tatsachenvortrag in dieser Hinsicht (Fr. 1'170.00) als offensichtlich falsch erweist.