In DB 26 sind zwei Ablieferungen von Reka Checks vom Februar 2018 über Fr. 2'100.00 und Fr. 1'920.00 sowie vom Juli 2018 über Fr. 1'170.00 verurkundet, deren Erhalt die Klägerin mit Stempel und Unterschrift quittierte. Den eigenen Abrechnungen der Klägerin lässt sich für den Monat Februar demgegenüber nur die Ablieferung von Reka Checks in der Höhe von Fr. 1'920.00 entnehmen (RB 5, vierter Reiter, Monat Februar). Es fehlen demnach Fr. 2'100.00, die zu Gunsten der Beklagten hätten berücksichtigt werden müssen.