7.1 lässt sich entnehmen, dass dort im Dezember 2014 unter dem 9. Januar 2015 "REKA / Urs" Fr. 1'370.00 als Reka-Ablieferung abgezogen wurden, dieser Betrag beim Jahresendtresorbestand 2014 wieder addiert wurde (Fr. 274'776.10 + Fr. 1'370.00). Die Fr. 1'370.00 sind im Jahr 2014 daher nicht berücksichtigt worden. Demnach bemängelt die Beklagte zu Recht, dass im Januar 2015 eine weitere Reka Check-Ablieferung in der Höhe von Fr. 1'370.00 hätte berücksichtigt werden müssen. Weitere Differenzen macht die Beklagte für das Jahr 2015 nicht geltend, sodass sich die klägerische Forderung für das Jahr 2015 um Fr. 1'370.00 reduziert.