Somit sei im Dezember 2014 keine Buchung aus dem Jahr 2015 verbucht worden (Replik Rz. 48 ff.; KB 7.1; AB 14; RB 1). Tatsächlich sind in DB 25 zwei Ablieferungen von Reka Checks vom 9. Januar 2015 (Fr. 1'370.00) und vom 29. Januar 2015 (Fr. 2'100.00) verurkundet, deren Erhalt die Klägerin mit Stempel und Unterschrift quittierte. Den eigenen Abrechnungen der Klägerin lässt sich für den Monat Januar demgegenüber nur die Ablieferung von Reka Checks in der Höhe von Fr. 2'100.00 entnehmen (RB 2, dritter Reiter). KB 7.1 lässt sich entnehmen,